Platzhalter-Fassung. Vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen.
§ 1 Gegenstand
Baugewiss stellt eine Software zur Verfügung, die öffentlich verfügbare Planungsinformationen zusammenführt, Unterlagen strukturiert und die Vorbereitung von Bauvoranfragen unterstützt.
§ 2 Keine Rechts- oder Planungsberatung
Die Plattform erbringt keine Rechtsberatung, keine Architektur- oder Planungsleistung und keine behördliche Bewertung. Es werden keine Genehmigungszusagen und keine Aussagen zu Erfolgswahrscheinlichkeiten gemacht. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
§ 3 Mitwirkung der Nutzenden
Nutzende prüfen alle automatisiert erzeugten Inhalte vor der Einreichung anhand der Originalunterlagen und stellen sicher, dass sie zur Nutzung hochgeladener Dokumente berechtigt sind.
§ 4 Verfügbarkeit und Datenquellen
Amtliche Datenquellen können unvollständig, veraltet oder zeitweise nicht erreichbar sein. Für Richtigkeit und Aktualität der Quelldaten wird keine Gewähr übernommen.
§ 5 Vergütung und Laufzeit
Es gelten die im Bestellvorgang angegebenen Preise. Abonnements verlängern sich um die jeweilige Laufzeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
§ 6 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; sie ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
